Berufsausbildungsbeihilfe als Azubi-Förderung beantragen

    BAB - Antrag und Voraussetzungen:Berufsausbildungsbeihilfe für eigene Wohnung

    von Amina Gall
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    Oft reicht die Ausbildungsvergütung nicht für das Leben in der eigenen Wohnung. Doch wer von zu Hause auszieht, kann staatliche Unterstützung bekommen.

    Ein Auszubildener im Bereich Elektronik baut ein Motoschutzrelais in einer Ausbildungsstätte der Deutschen Bahn zusammen.
    Seit Jahren haben Betriebe Probleme, Auszubildene zu finden. Oft scheint eine Ausbildung finanziell schwer zu stemmen. Doch es gibt Möglichkeiten zur Förderung.
    Quelle: imago/Jochen Eckel

    Mit der Ausbildung beginnt für junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Das erste selbst verdiente Geld, die ersten Karriereschritte, vielleicht sogar die erste eigene Wohnung. Die ist vor allem dann nötig, wenn der Wunschberuf nicht in der Nähe der Heimat gelernt werden kann. Etwa ein Drittel der Auszubildenden lebt laut Statistischem Bundesamt nicht mehr bei den Eltern.
    Wer eine Berufsausbildung macht und von zu Hause ausgezogen ist, hat in der Regel Anspruch auf Geld vom Staat. Denn in den meisten Fällen reicht die Ausbildungsvergütung nicht für ein Leben in der eigenen Wohnung. Je nach Berufsgruppe verdienen Azubis im Schnitt zwischen knapp 800 und knapp 1.140 Euro - das geht aus einer Erhebung des Statistischen Bundesamts von 2022 hervor. Mit Miete und steigenden Lebenshaltungskosten bleibt da am Ende oft nicht viel übrig. Dabei soll die Berufsausbildungsbeihilfe (kurz BAB) helfen.
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    Wer hat Anspruch auf BAB?

    Azubis müssen mindestens eine von fünf Voraussetzungen erfüllen. Einen Anspruch haben sie, wenn:
    • der Ausbildungsbetrieb zu weit vom elterlichen Wohnort entfernt, um zu pendeln ist.
    • sie über 18 Jahre alt sind und mit Partner*in oder Ehepartner*in zusammenleben.
    • sie ein Kind haben und nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnen.
    • sie in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer Assistierten Ausbildung (AsA) sind.
    • sie an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teilnehmen.

    Das brauchen Azubis, um einen Antrag zu stellen:

    Den Ausbildungsvertrag, einen Nachweis über die monatliche Ausbildungsvergütung und den Steuerbescheid oder die Jahreslohnsteuerbescheinigung des vorletzten Kalenderjahres der Eltern, beziehungsweise des (Ehe-)Partners.

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    Der Antrag wird bei der Agentur für Arbeit gestellt, schriftlich oder online. Zuständig ist in der Regel das Arbeitsamt, in dem der/die Auszubildende den Wohnsitz hat. Dort wird Antrag wird geprüft. Dies dauert etwa 20 Arbeitstage, so ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit.

    Ausbildungsbeihilfe hängt vom Einkommen ab

    "Die BAB wird individuell ermittelt und unterscheidet sich in ihrer Höhe sehr stark von Fall zu Fall, je nach der persönlichen Situation des Auszubildenden", sagt ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit. Vom Gesamtbedarf, der sich aus Unterbringungskosten, Fahrtkosten und ähnlichem zusammensetzt, wird ein Teil der Ausbildungsvergütung und gegebenenfalls das Einkommen der Eltern oder Ehe-/Lebenspartner*in abgezogen. Was übrig bleibt, wird überwiesen.

    Die 17-Jährige Nadine zieht für ihre Ausbildung bei ihren Eltern aus, nach Kiel, an ihren Ausbildungsort:

    Ihr Gesamtbedarf für den Lebensunterhalt beträgt 901 Euro (errechnet aus Pauschalbetrag für die Unterbringung in Kiel, Geld für Arbeitskleidung, ÖPNV-Monatskarte und einem Pauschalbetrag für eine Heimfahrt pro Monat).

    Davon wird Nadines Ausbildungsvergütung abgezogen: Monatlich 500 Euro, ihr Freibetrag beträgt 80 Euro. Also werden 420 Euro von Nadines Gehalt abgezogen. Da das Einkommen ihrer Eltern unter dem Freibetrag liegt, wird es nicht auf ihre Berufsausbildungsbeihilfe angerechnet. Das Ergebnis: Nadine bekommt 481 Euro BAB überwiesen (Gesamtbedarf für ihren Lebensunterhalt: 901 Euro, minus 420 Euro).

    Deutlich geringer fällt die BAB aus, wenn Azubis mehr verdienen oder das Einkommen der Eltern über den Freibeträgen liegt. Der Rechner der Agentur für Arbeit kann eine erste Einschätzung geben, wie viel BAB man bekommt.

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    Ausschluss-Kriterien bei der Azubi-Förderung

    Kein Anspruch auf BAB hat, wer eine schulische Ausbildung macht, zum Beispiel zur Physiotherapeut*in. Menschen, die bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen oder einen Studienabschluss haben, erhalten in der Regel auch keine BAB. Wer bereits andere staatliche Leistungen erhält, die mit der BAB vergleichbar sind, kann BAB nicht zusätzlich bekommen. Wohngeld und BAB kann man im Normalfall nicht gleichzeitig beziehen.

    Sonderregelungen und Ausnahmen

    Menschen mit Behinderung können BAB auch dann beziehen, wenn sie während der Ausbildung noch bei ihren Eltern wohnen.
    Wer bereits eine Ausbildung beendet hat oder sich nach einem abgeschlossenen Studium noch für eine Berufsausbildung entscheidet, kann im Normalfall keine BAB beziehen. Ausnahmen gelten, wenn ohne die zweite Ausbildung eine dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht gewährleistet werden kann. Ob das so ist, entscheidet im individuellen Fall die Vermittlungsfachkraft.

    Azubis, die keine BAB bekommen, können weitere Finanzhilfen beantragen:

    • Wohngeld: Darauf hat generell Anspruch, wer zu wenig verdient, um sich die Miete leisten zu können und keine anderen Sozialleistungen, wie etwa Bürgergeld oder BAB, empfängt. BAB-Empfänger können nur in Ausnahmefällen auch Wohngeld bekommen.
    • Bafög, denn das gibt es nicht nur für Studierende.
    • Einen KfW-Bildungskredit, der allerdings zurückgezahlt werden muss.

    "In finanziellen Notsituationen stehen dem Auszubildenden zudem unter Umständen Leistungen der Jobcenter zu", heißt es aus der Bundesagentur für Arbeit. Ob und wie genau diese aussehen, müssen Azubis individuell abklären.

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